ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Spotify-Promotion-Services

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Fosbury Music (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“) im Rahmen der Spotify-Promotion-Services abgeschlossen werden. Mit der Nutzung des Services erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

  1. Vertragsgegenstand

Der Anbieter verpflichtet sich, im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags den vom Kunden bereitgestellten Song an Spotify-Playlister zu promoten. Ziel ist es, den Song in Playlists mit einer garantierten Mindestanzahl an Followern zu platzieren. Die garantierte Mindestanzahl ist Vertragsbestandteil und auf der Website sowie im Infofolder des Anbieters ausgewiesen.

  1. Leistungen des Anbieters

– „Vorleistung“: Der Anbieter holt vorab Feedback ein, um zu prüfen, ob der Song für eine Promotion-Kampagne geeignet ist und die Mindestanzahl an Followern realistisch erreichbar ist. Dazu hat der Kunde einen Pre-Listening-Link des Songs sowie weitere relevante Informationen (z.B. ähnliche Künstler) zur Verfügung zu stellen.

– „Leistung“: Es wird eine garantierte Mindestanzahl an Playlist-Followern angeboten, bei deren Nichterfüllung der Kunde sein Geld zurückerhält. Eine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Streams, Platzierungen auf spezifischen Playlists, Platzierungen in spezifischen Playlist-Genres und die Behaltedauer des Songs auf den jeweiligen Playlists wird nicht gegeben. Die Ausschlüsse werden deswegen angeführt, da alle Playlists, in die der Anbieter pitcht, von Kuratoren gepflegt werden, die teils mehrere Playlists kuratieren. Diese Kuratoren entscheiden dann, basierend auf persönlichen Präferenzen, in welcher Playlist die Songs platziert oder generell abgelehnt werden. Hier hat der Anbieter keinen direkten Einfluss in welcher Playlist der Song platziert wird, da der Anbieter den unabhängigen, kuratorischen Prozess respektiert. Ebenfalls hat der Anbieter keinen Einfluss auf die Schnelligkeit der Rückmeldungen der Playlister. Im Durschnitt dauert es daher zwischen 2 und 5 Wochen bis die Feedbacks und Entscheidungen der Playlister eintreffen und die Kampagne mit der vertragsrelevanten Follower Anzahl abgeschlossen werden kann. Der Anbieter kann sich zur Erfüllung seiner Leistungen auch externen Agenturen und Promotoren bedienen.

  1. Pflichten des Kunden

– Der Kunde stellt sicher, dass der eingereichte Song alle erforderlichen Rechte besitzt, um für eine Promotion verwendet zu werden.

– Der Kunde verpflichtet sich, die für die Kampagne erforderlichen Daten (z.B. Release-Datum, Rechnungsadresse) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

– Die Rechnung ist im Voraus zu begleichen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die vom Kunden zu zahlenden Beträge richten sich nach den jeweils im Angebot festgelegten Preisen und sind vorab zu zahlen. Die Preise verstehen sich zzgl. 20% Umsatzsteuer. Die Promotion kann erst gestartet werden, wenn das Geld am Konto des Anbieters einlangt.

  1. Rückerstattung

Sollte die garantierte Mindestanzahl an Playlist-Followern nicht erreicht werden, erhält der Kunde den vollen Betrag der Kampagne zurück. Es ist dabei nicht relevant in welchem Zeitraum die Kampagne abgeschlossen wird, um die Mindestanzahl an Playlist-Followern zu erreichen. Jedenfalls ist der volle Betrag vom Anbieter nach Nichterfüllung der Mindest-Followeranzahl nach 3 Monaten zu erstatten.

  1. Kündigung und Rücktritt

Beide Parteien können den Vertrag vor Beginn der Kampagne jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Sollte die Kampagne bereits gestartet sein, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, es sei denn, die garantierte Mindestanzahl an Playlist-Followern wird nicht erreicht.

  1. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen dem österreichischen Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist Wr. Neustadt.

Version von 02.09.2024